Pflege und Heilung

Pflegedienst - AutoHäusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte erhalten die Versicherten, wenn Krankenhaus-behandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch häusliche Krankenpflege vermieden bzw. verkürzt wird.
Die häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen länger,
wenn der Medizinische Dienst festgestellt hat, daß es erforderlich ist.
Zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung besteht der Anspruch auf Behandlungspflege (Sicherungspflege) auch länger als 4 Wochen, soweit keine im Haushalt lebenden Personen diese Leistungen durchführen können!

Die Grundpflege umfaßt:

- Ganzkörperwäsche
- Teil- und Vollbäder
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Darm- und Blasenentleerung

Die Behandlungspflege laut ärztlicher Verordnung z.B:

- Verbandwechsel
- Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Einläufe, Katheterisierung,
  Spülung/Instillation
- Decubitusversorgung
- Tropfen, Salben der Augen/Ohren
- Stomaversorgung
- Arzneimittelgabe und -Überwachung
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verabreichung ärztlich verordneter
  Sondennahrung

Hauswirtschaftliche Versorgung

- Einkäufe erledigen
- Hausordnung
- Rezepte besorgen
- Hilfe im Haushalt